Batterieverordnung
Bei einigen unserer Produkte können Batterien und Akkumulatoren im Lieferumfang enthalten oder in Geräte eingebaut sein. Aufgrund von § 12 der Batterieverordnung sind wir als Händler der gewerbsmäßig Batterien im Versandhandel abgibt verpflichtet private Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Ziel der Batterieverordnung ist unter anderem das gebrauchte Batterien zurückgenommen und entsprechend den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes ordnungsgemäß und schadlos verwertet oder nicht verwertbare Batterien gemeinwohlverträglich beseitigt werden. Laut § 7 der Batterieverordnung sind Endverbraucher verpflichtet Batterien, die Abfälle sind, an einen Vertreiber (Händler/Verkäufer) oder an von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen (kommunale Sammelstelle) zurückzugeben.
Von uns erhaltene Batterien können Sie bei uns unter der nachstehenden Adresse unentgeltlich zurückgeben oder per Post an uns zurücksenden:
Berliner Ring 141
64625 Bensheim
Alternativ können Sie diese auch an einer von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern dafür eingerichteten Rücknahmestellen (kommunale Sammelstelle) zurückzugeben.
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Unter diesem Mülltonnen-Symbol befindet sich die chemische Bezeichnung des Schadstoffes:
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Bei Fragen bezüglich der ordnungsgemäßen Entsorgung setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung: